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Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständiger arbeitet, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert ist und von diesem abhängig ist. Dies kann erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken für Unternehmen mit sich bringen. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Beurteilung und Vermeidung von Scheinselbstständigkeit. Arbeitnehmer beraten wir zu ihren Rechten und Möglichkeiten, wenn sie von Scheinselbstständigkeit betroffen sind.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, die Risiken von Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und Ihre Vertragsverhältnisse rechtssicher zu gestalten.
Zentrale Ansprechpartner:
Philipp Hollenbenders, LL.M.
Dr. Werner Holtkamp