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Oftmals ist Leasing eine Alternative zum (ggf. kreditfinanzierten) Erwerb von Investitionsgütern oder sonstigen Wirtschaftsgütern. Hierbei ist oder wird der Leasinggeber Eigentümer des Leasinggegenstandes, der von ihm für die vereinbarte Laufzeit dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird.
Wir beraten bereits seit mehr als 30 Jahren Leasingunternehmen sowie auch Banken bei der Gestaltung von Leasingverträgen und der (notfalls gerichtlichen) Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Leasingnehmern. Hierbei ist insbesondere stets die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu halten, die erheblichen Einfluss auf das nur teilweise durch Gesetze geregelte Leasingrecht haben. Dabei haben Anwälte unserer Kanzlei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Kraftfahrzeug-Leasingverträge mit Kilometerabrechnung mit Verbrauchern nachhaltig mit beeinflusst. Unserer Beratung umfasst dabei auch die insbesondere zu berücksichtigenden angrenzenden Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Finanzaufsichtsrecht und das Datenschutzrecht.
Zentrale Ansprechpartner:
Dr. Christoph Godefroid
Dr. Oliver Borkhardt
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