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Handelsvertreterrecht

Ein wesentlicher Teilbereich des Vertriebsrechts ist das Handelsvertreterrecht. Der Einsatz von Handelsvertretern durch Unternehmer zur Vergrößerung der Absatzchancen bedarf der sorgfältigen rechtlichen Vorbereitung und Betreuung. Schon bei der Entscheidung, statt eines Eigenvertriebs oder anderer Vertriebsmittler gerade Handelsvertreter einzusetzen, und bei der Ausgestaltung der Handelsvertreterverträge sind die richtigen Weichen zu stellen, um während der Laufzeit und insbesondere auch bei Beendigung des Handelsvertretervertrages rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. So müssen die Unternehmer darauf vorbereitet sein, dass Handelsvertreter Ansprüche auf einen Buchauszug, Auskünfte oder auf Zahlung von Provisionen oder eines Handelsvertreterausgleichs geltend machen.

 

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Handelsvertreterrecht. Wir beraten Unternehmer bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen und übernehmen regelmäßig die außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Handelsvertreter, sei es zur Abwehr unberechtigter Ansprüche oder zur Durchsetzung eigener Ansprüche des Unternehmers.

Zentrale Ansprechpartner:
Dr. Christoph Godefroid
Dr. Oliver Borkhardt
Ralf Schmiedel

Adalize MK1 9.0.07 | RegNr. 18485 | use-media Œ
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+49 (0)211 96 89 30