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Gehalt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind zentrale Aspekte des Arbeitsrechts, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung in diesen Bereichen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Das Gehalt ist die Vergütung, die ein Arbeitnehmer für seine geleistete Arbeit erhält. Es kann in Form eines festen Monatsgehalts, Stundenlohns oder leistungsabhängiger Vergütung gezahlt werden. Wir beraten Arbeitnehmer zu ihren Gehaltsansprüchen und unterstützen sie bei Gehaltsverhandlungen sowie bei der Durchsetzung ausstehender Zahlungen. Arbeitgeber beraten wir zur rechtssicheren Gestaltung von Gehaltsvereinbarungen und Vergütungssystemen, um Konflikte zu vermeiden und eine faire Entlohnung zu gewährleisten.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Gehalt eines erkrankten Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen. Dies gilt in der Regel für bis zu sechs Wochen, danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Wir beraten Arbeitnehmer zu ihren Rechten bei Krankheit und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber unterstützen wir bei der rechtssicheren Handhabung von Krankheitsfällen und der korrekten Abwicklung der Entgeltfortzahlung.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen in Fragen zu Gehalt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall weiterhelfen können.
Zentrale Ansprechpartner:
Philipp Hollenbenders, LL.M.
Dr. Werner Holtkamp