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Ein Betriebsübergang bezeichnet den Übergang eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils von einem Arbeitgeber auf einen anderen. Dies kann bei Unternehmensverkäufen, Fusionen oder Ausgliederungen geschehen. Ein solcher Übergang bringt zahlreiche rechtliche Herausforderungen und Fragestellungen mit sich, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Ein Betriebsübergang kann viele Unsicherheiten mit sich bringen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass der Übergang sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer reibungslos und rechtskonform verläuft.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie bei einem Betriebsübergang unterstützen können.
Zentrale Ansprechpartner:
Philipp Hollenbenders, LL.M.
Dr. Werner Holtkamp