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Betriebsübergang

Ein Betriebsübergang bezeichnet den Übergang eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils von einem Arbeitgeber auf einen anderen. Dies kann bei Unternehmensverkäufen, Fusionen oder Ausgliederungen geschehen. Ein solcher Übergang bringt zahlreiche rechtliche Herausforderungen und Fragestellungen mit sich, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Unsere Dienstleistungen:

  • Beratung für Arbeitgeber
    Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Planung und Durchführung von Betriebsübergängen, einschließlich der Überführung von Personal und der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Wir besitzen besondere Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsübergängen, zum Beispiel bei der Überführung von Personal in Servicegesellschaften im Gesundheitswesen.


  • Beratung für Arbeitnehmer
    Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Falle eines Betriebsübergangs und unterstützen Sie bei eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen.


  • Verhandlung und Kommunikation
    Wir begleiten Sie bei Verhandlungen und der Kommunikation mit Gewerkschaften und Betriebsräten, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.


  • Vertragsgestaltung
    Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung und Anpassung von Verträgen, um den Übergang rechtlich abzusichern.

Ein Betriebsübergang kann viele Unsicherheiten mit sich bringen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass der Übergang sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer reibungslos und rechtskonform verläuft.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie bei einem Betriebsübergang unterstützen können.

Zentrale Ansprechpartner:
Philipp Hollenbenders, LL.M.
Dr. Werner Holtkamp

Adalize MK1 9.0.07 | RegNr. 18485 | use-media Œ
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+49 (0)211 96 89 30