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Im privaten Baurecht beraten wir vorwiegend die Auftraggeberseite, also Bauherren und Architekten. Wir begleiten durch die verschiedenen Stadien komplexer Bauprojekte, von der Planung und Vorbereitung, insbesondere durch die Gestaltung von General- und Subunternehmerverträgen, über die Beratung während des laufenden Bauvorhabens, bei Auseinandersetzungen mit einzelnen Auftragnehmern bis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Verfolgung von Erfüllungs- und Mängelhaftungsansprüchen aus dem Bau- und Architektenrecht sowie die Abwehr von unberechtigten Werklohnforderungen. Unsere umfassende Erfahrung gewährleistet dabei die Entwicklung praxisorientierter Lösungen.
Zentraler Ansprechpartner:
Dr. Werner Holtkamp
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