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Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt die Beendigung durch gegenseitiges Einvernehmen, was häufig zu einer schnelleren und weniger konfliktbeladenen Lösung führt.
Unsere Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer dabei, die rechtlichen Konsequenzen eines Aufhebungsvertrags zu verstehen und faire Bedingungen zu verhandeln. Für Arbeitgeber bieten wir umfassende Beratung bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung von Aufhebungsverträgen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Gestaltung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags unterstützen können.
Zentrale Ansprechpartner:
Philipp Hollenbenders, LL.M.
Dr. Werner Holtkamp