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Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt die Beendigung durch gegenseitiges Einvernehmen, was häufig zu einer schnelleren und weniger konfliktbeladenen Lösung führt.

Unsere Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer dabei, die rechtlichen Konsequenzen eines Aufhebungsvertrags zu verstehen und faire Bedingungen zu verhandeln. Für Arbeitgeber bieten wir umfassende Beratung bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung von Aufhebungsverträgen.

Unsere Dienstleistungen:

  • Beratung und Verhandlung für Arbeitnehmer 
    Wir helfen Ihnen, faire und vorteilhafte Bedingungen im Aufhebungsvertrag zu verhandeln.

  • Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen
    Wir sorgen dafür, dass Ihr Aufhebungsvertrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Interessen schützt.

  • Beratung zur Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
    Wir beraten Sie, wie Sie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden können.

  • Rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten
    Sollte es zu Konflikten kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht oder in Verhandlungen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Gestaltung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags unterstützen können.

Zentrale Ansprechpartner:
Philipp Hollenbenders, LL.M.
Dr. Werner Holtkamp

Adalize MK1 9.0.07 | RegNr. 18485 | use-media Œ
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+49 (0)211 96 89 30